Unwetterschäden können jeden treffen. Selbst Nicht-Risiko-Gebiete in Deutschland sind mittlerweile betroffen. Schützen Sie jetzt Ihr Zuhause – mit dem Elementarschutz.
Der Elementarschutz lässt sich einfach als weiterer Baustein zu Ihrem Wohngebäude- oder Hausratvertrag dazu buchen. Die Kosten für den Elementarschutz sind im Vergleich zu den Kosten im Schadensfall überschaubar und kalkulierbar.
Der Elementarschutz schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen.
Stellen Sie sich die folgenden Fragen, um herauszufinden, ob Sie einen Elementarschutz benötigen:
Hat es in Ihrer Gegend in den letzten drei Jahren Starkregen gegeben? Können Sie ausschließen, dass es vorkommt?
Gibt es in Ihrer Nähe ein still gelegtes Bergwerk oder eine Kiesgrube? Oder liegt Ihre Immobilie in einer Hanglage?
Gibt es bei Ihnen ein fließendes Gewässer, und sei es auch noch so klein (Mini-Bach o. ä.)?
Wurde Ihre direkte Umgebung in der letzten Zeit verändert? Wurden zum Beispiel größere Flächen versiegelt?
Haben Sie nur eine Frage mit einem „Ja“ beantwortet, dann sollten Sie über den Elementarschadenschutz nachdenken.
Der Schutz vor finanziellen Folgen von Naturereignissen ist nicht automatisch in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. Schäden durch Sturm, Hagel bzw. Starkregen nehmen spürbar zu. Auch Nicht-Risikogebiete sind mittlerweile betroffen. Die Kosten im Schadensfall sind oft enorm.
Die Selbstbeteiligung für den Elementarschutz beträgt 10% des Schadens.
Die Mindestselbstbeteiligung liegt dabei bei 500 Euro und kann maximal 5.000 Euro betragen.
Wenn mit einer Wohngebäudeversicherung ebenfalls der Baustein Elementar abgeschlossen wurde, können im Schadensfall z. B. Haus oder Nebengebäude, wie z. B. Garage repariert oder saniert werden, wenn die Gebäude durch Starkregen Überschwemmungen zerstört oder beschädigt wurden.
Die Gebäude werden beispielsweise trocken gelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Müssen Sie während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf. Auch, wenn z.B. ein Verlust von Mieteinnahmen entstehen.
Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege. Wasser quillt zum Beispiel aus Toiletten oder Waschbecken und richtet Schäden an.
Grundsätzlich kann jeder einen Elementarschutz abschließen.
Jedoch kann der Elementarschadenschutz in besonders gefährdeten Bereichen nur mit Aufschlägen oder gar nicht angeboten werden.
Zum Beispiel in der ZÜRS-Zone 4 ist der Elementarschutz nur ohne das Risiko Überschwemmung möglich.
Mit der ZÜRS-Zone werden Gebiete nach Risikoregionen eingestuft.
Um Überschwemmung- und Rückstauschäden vorzubeugen müssen wasserführende Anlagen z.B. Rohre auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen einwandfrei funktionieren.
Im Schadenfall sollten Sie unverzüglich ihre Versicherung informieren. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollten Sie Schadenminderungsmaßnahmen durchführen.